Stammesordnung des VCP Stammes Dießen am Ammersee Dominikus Zimmermann

vom 21.05.2022

Allgemeines

Der Stamm arbeitet auf den Grundlagen der Satzung des Verbandes Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. (VCP e.V.) und der Landesordnung des VCP Bayern sowie der Regionsordnung der VCP Region Isar.
Der Stamm trägt den Namen "Dominikus Zimmermann".
Der Stammessitz ist Dießen am Ammersee, Einzugsgebiet ist die Kirchengemeinde Ammersee West.
Der Stamm ist Mitglied im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder, Region ISAR, Landesverband Bayern.
Der Stamm führt als Wappen: Gespalten von Bayerischen Rauten und Gold, umwunden von braunen Tau, im Herzschild ein Georgskreuz, im ersten Feld ein aufgerichtetes, schwarzes Hifthorn mit Mundstück, im zweiten Feld der Ammersee, darin vor Dießen ein springender, silberner Fisch.
Die Stammesordnung kann nur auf dem Thing (Stammesversammlung) mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden.

Thing (Stammesversammlung)

Das Thing ist das höchste Gremium im Stamm.
Nur das Thing kann die Stammesordnung ändern oder Personen in Ämter wählen.
Auf dem Thing soll Tracht (Kluft) getragen werden.
Das Thing findet öffentlich statt. Das Thing kann aber mit einer absoluten Mehrheit die Öffentlichkeit ausschließen.
Das Thing wählt sich einen Protokollanten.
Ämter, Funktionen, die Sippenleiter und jeweils ein Sprecher der Ranger/Rover-Gruppen haben über das vergangene Jahr zu berichten.
Die Ämter können vom Thing entlastet werden.
Das Thing wählt Ämter, Funktionen und den Thinggraf/die Thinggräfin/die Thinggrafen (Versammlungsvorsitz) für das nächste Thing.
Ämter:
Personen können mehrere Ämter und Funktionen bekleiden.
Ämter kann jedes für den Stamm eingetragene VCP-Mitglied ab der Jungpfadfinderstufe besetzen.
Die Stammesleitung muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Der Kassier muss 18 Jahre alt sein.
Ist kein Volljähriger für dieses Amt im Stamm zu finden, darf der Kassier auch jüngstenfalls 16 Jahre alt sein.
Ämter werden grundsätzlich bis zum übernächsten regulären Thing gewählt. Bei Nachwahlen kann auf Antrag bis zum nächsten regulären Thing gewählt werden.
Die Tagesordnung muss eingehalten werden.
Das Thing muß mindestens jährlich stattfinden. Das Thing kann aber auch durch ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder oder durch eine absolute Mehrheit im Stammesrat einberufen werden.
Das Thing beschließt den Termin für das nächste Thing. Bei Nichtzustandekommen wird zwischen Thinggraf, Stammesrat und Stammesleitung einstimmig ein Ersatztermin vereinbart.

Stammesrat (Führerrunde)

Der Stammesrat setzt sich aus dem Stammesvorsitz, den Meuten- und Sippenführungen, jeweils einem*r Sprecher*in der Ranger/Rover-Runde und der Erwachsenenrunde, den Beauftragten des Stammesrates, der Kasse und dem Material zusammen.
Sämtliche Beauftragte des Stammesrates und Meuten- und Sippenführungen sowie Sprecher müssen vom Stammesrat bestätigt werden.
Stimmberechtigt sind alle unter III.1 aufgeführten Ämter und Funktionen. Nicht stimmberechtigt sind Beauftragte der Stammesführung, diese werden durch die StafFü-Stimme vertreten.
Stimmenzahl:
Jedes unter III.1. erwähnte Amt oder Funktion hat eine Stimme.
Jede Person kann nur eine Stimme ausüben, auch wenn sie mehrere Ämter oder Funktionen ausübt.
Die Funktion des Sprechers kann nur dann übernommen werden, wenn tatsächlich regelmäßig ein Treffen der jeweiligen Runde stattfindet und die Person bei dieser auch anwesend ist.
Der Stammesrat ist öffentlich. Der Stammesrat kann mit einer absoluten Mehrheit die Öffentlichkeit entweder ganz oder bis auf alle Stammesmitglieder ausschließen.
Der Stammesrat ist für die laufenden Aktivitäten des Stammes zwischen den Things verantwortlich.
Beschlüsse des Stammesrates haben eine Gültigkeit von maximal 3 Jahren.
Der Stammesrat kann sich auch digital (elektronisch) treffen, die Entscheidung darüber trifft die Stammesführung. Dies muss rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Gruppen

Gruppen können Meuten, Sippen oder Runden sein.
Eine Gruppe ist die kleinste Gliederung im Stamm.
Eine Gruppe führt im Rahmen ihrer Gruppenstunden oder von Aktionen Veranstaltungen des Stammes durch.
Die jeweilige Stammesführung ist für die Durchführung der Gruppenstunden nach dem Jugendschutzgesetz und auf der Grundlage der Stufenkonzeption verantwortlich.
Die Gründung neuer Gruppen und Runden benötigt die Bestätigung des Stammesrates.

Leben im Stamm

Es gilt das Jugendschutzgesetz.
Es gilt der Verhaltenskodex zum Umgang mit Nikotin und Alkohol, den der Stammesrat erarbeitet und regelmäßig überprüft.
Kluft: Auf Veranstaltungen des Stammes soll Tracht (Kluft) und Halstuch getragen werden.

Finanzen

Teilnehmerbeiträge
Teilnehmerbeiträge werden im Stammesrat nach Vorkalkulation des Kassiers und der Leitung der Veranstaltung festgelegt.
Teilnehmerbeiträge können in begründeten Ausnahmefällen nach Beschluss des Stammesrates reduziert werden. Die Kosten dafür übernimmt der Stamm.
Für nicht WAGGGS/WOSM-Mitglieder ist ein Aufschlag von 25% zu berechnen.
Bei voraussichtlichen Kosten einer Aktion von mindestens 1000€ muss spätestens 10 Wochen vor Beginn eine Vorkalkulation vorliegen.
Über Erstattung der Fahrtkosten entscheidet der Stammesrat
Erstattung von Schulungsmaßnahmen:
Schulungsmaßnahmen im Rahmen des VCP werden, sofern nicht bereits von anderer Quelle geschehen, vom Stamm bezahlt.
Bedingung dafür ist ein positiver Beschluss des Stammesrats vor Beginn der Schulung. In Einzelfällen kann dies rückwirkend beschlossen werden.
Der Antragsteller muss nachweisen, sich ausreichend um Zuschuss anderer Quellen bemüht zu haben. In der Regel reicht dazu ein Antrag an den KJR. Die Stammesleitung unterstützt bei der Antragsstellung.
Verfügungsrahmen
Der Verfügungsrahmen der Stammesführung, der Kasse und des Materials betragen jeweils 80€ pro Amt.
Das Ausschöpfen des Verfügungsrahmens muss auf dem nächsten Stammesrat besprochen werden.
Die Ausgaben müssen fachlicher Natur sein, es soll wirtschaftlich gehandelt werden.

Material

Materialverleih für Nicht-Stammesaktionen:
Der Stamm kann sein Material verleihen.
Der Materialverleih unterliegt dem Materialwart, jedoch hat diese*r vor Zusagen die Stammesleitung zu informieren.
Der Verleih muss schriftlich bestätigt werden. Es müssen ein Materialwart und der Ausleiher unterschreiben.
Es können Kosten bis zu 2% des Neuwerts pro Tag oder eine Pauschale von maximal 10% erhoben werden.
Das Material muss zu einem vorher festgelegten Termin zurückgegeben werden. Wird dieser Termin nicht eingehalten, können zusätzliche Kosten erhoben werden. Diese entsprechen i.d.R. 2% des Neuwertes pro Tag.
Haftung und Zustand:
Ausgegebenes Material wird nur sauber zurückgenommen.
Schäden müssen sofort gemeldet und anschließend ausgebessert oder ersetzt werden.
Ein Versicherungsschutz kann gefordert werden.

Umgang mit Daten

Der Stamm Dominikus Zimmermann Landsberg kommuniziert, soweit möglich, nur über Kanäle (Social Media, Emails, Messenger Dienste, Hosting etc.) die verschlüsselt sind und europäischem Datenschutzrecht unterliegen.
Der VCP Landsberg wird Fotos und Filmaufnahmen von Lagern, Fahrten und Aktionen im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit mit Rücksicht und verantwortungsvoll verwenden.
Auf jeder mehrtägigen Veranstaltung müssen, für alle Leiter gut zugänglich, von allen Teilnehmenden folgende Notfallinformationen einsehbar sein:Name, Vorname, Alter, ggf. Mobilfunknummer und Allergien sowie Vorerkrankungen der Person sowie Name, Vorname und Telefonnummer einer Kontaktperson. Die Daten müssen gesichert aufbewahrt werden.

Beschlossen in Dießen, den 24.07.2021